Für Geflüchtete

Das Projekt NAF4work versteht sich als Unterstützer für Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete und deren Zugang zu nachhaltiger und qualifizierter Integration in Arbeit, Ausbildung und/ oder schulischer Bildung. Dafür muss ein grundsätzlich möglicher Zugang zum Arbeitsmarkt gewährleistet sein. Auch auf dem Weg zur Beschäftigungserlaubnis leistet das Projekt Hilfe.

 

Die Beratung ist in jedem Fall freiwillig, sanktionsfrei und nicht auf bestimmte Herkunftsländer beschränkt und richtet sich an Personen ab dem 15. Lebensjahr.

 

Das Projekt lässt sich vom Ansatz des Casemanagement leiten und setzt alle Aktivitäten für den Einzelfall mit allen relevanten Randbedingungen um. Jedem/ jeder  Projektteilnehmer/-in werden die Hilfen zuteil, die sich an der Person und den individuellen Umständen orientieren.

 

Für eine optimale Unterstützung stellen die BeraterInnen und VermittlerInnen Schnittstellen zu anderen Programmen und Angeboten her und haben in hohem Maße Effektivität und Effizienz der Beratungsprozesse im Fokus. Doppelberatungen sollen konsequent vermieden werden. 

 

Den ProjektteilnehmerInnen erhalten eine umfassende Beratung zu den für sie wichtigen Schritte in Richtung Arbeits- und Ausbildungsmarkt bzw. für die Verbesserung ihrer individuellen Voraussetzungen, werden im Bedarfsfall innerhalb einer Verweisberatung passgenau zu Angeboten verwiesen, die sich als notwendig erweisen z.B. zur Anerkennungsberatung. Ziel ist eine schlüssige und ergebnisorientierte Förderkette. Auch eine Vermittlung zu Sprachkursen oder Qualifizierungen kann ein notwendiger Schritt zur erfolgreichen Integration sein.

 

Innerhalb des Projektes werden Vermittlungen zu Arbeitgebern sowohl für Praktika als auch für Einstellungen in den jeweiligen Unternehmen angebahnt.


01 | Zugang zum Schulsystem


Die allgemeine Schulpflicht wird mit Bezug auf Geflüchtete von den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt. In manchen Bundesländern wird unterschieden zwischen dem Recht auf Schulbesuch einerseits (dem Schulbesuchsrecht) und der Verpflichtung zum Schulbesuch andererseits (der Schulpflicht). In Mecklenburg-Vorpommern unterliegen Flüchtlingskinder formal der Schulpflicht.

 

Leistungen des Projektes NAFplus:

NAF4work leistet für Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr Unterstützung bei der Verweisberatung zu den zuständigen Stellen bzw. zur Aufnahme in das Regelschulsystem. Das Projekt  kooperiert insbesondere eng mit den Jugendmigrationsdiensten und dem Schulamt aber auch mit der Bundesagentur für Arbeit und speziellen Projektangeboten für diese Altersgruppe, um auch für schwierige Einzelfälle eine Lösung herbeizuführen.


02 | Übergang Schule – Beruf


Jugendliche Geflüchtete im Übergang in eine berufliche oder schulische Ausbildung müssen sich mit vielen Hürden auseinandersetzen: Fehlende Schulbildung im Herkunftsland, nicht ausreichende Deutschkenntnisse, Nichterfüllen formaler Voraussetzungen ihres Aufenthaltes aber auch fehlende Lebensunterhaltsleistungen bei Aufnahme einer Ausbildung.

 

Im Projekt NAF4work erhalten Jugendliche Unterstützung und Beratung bei damit verbundenen Themen:

 

  • Ausbildungsvorbereitung innerhalb der Berufsschulpflicht
  • Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung
  • Berufsorientierung/ berufliches Coaching
  • Nachholen von Schulabschlüssen zum Erwerb der Berufsreife/ BVJA
  • Möglichkeiten von Spracherwerb
  • Organisieren von Praktika in potentiellen Ausbildungsbetrieben/-einrichtungen
  • Einstiegsqualifizierung
  • Vermittlung in spezielle Projekte und Sprachkurse
  • Motivation und Information zum Ausbildungssystem in Deutschland
  • Anerkennung von vorhanden Schulabschlüssen (Verweisberatung IQ)
  • Organisieren von FSJ, BFD oder Hospitationen

 


03 |  Aufnahme einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung


NAF4work unterstützt junge Geflüchtete in ihrem Wunsch, eine Ausbildung aufzunehmen, um sich die besten Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Mit eingehender Analyse aller Voraussetzungen entwickeln die Case MangerInnen und VermittlerInnen gemeinsam mit den Projektteilnehmern einen stufenweisen Integrationsplan. Darin enthalten sind vor allem auch die Klärung der rechtlich relevanten Themen (z. B. Aufenthalt, Beschäftigungserlaubnis, vorhanden Dokumente aus dem Herkunftsland)

 

NAFplus berät insbesondere bei:

  • Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz
  • Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis
  • Unterstützung bei der Erlangung einer Ausbildungsduldung
  • Unterstützung bei Anträgen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Berufsausbildungsbeihilfe
  • Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und Vorbereiten von Bewerbungsgesprächen
  • Kontakte zu Arbeitgebern/ Vertragsunterstützung
  • Organisieren von Praktika bzw. Probearbeitsverhältnissen
  • Klärung von Leistungen zur Ausbildungsförderung: BvB, AbH, BaE, BaFöG,
  • Kontakt zu themenrelevanten anderen Projekten z.B. FINI beim BZ Wismar
  • Langfristige Betreuung und Begleitung nach Ausbildungsbeginn (6 Monate) zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen


04 | Aufnahme eines Studiums


Zahlreiche Beratungssuchende äußern den Wunsch nach Unterstützung zur Aufnahme eines Studiums. NAF4work gibt Auskunft zu den notwendigen Schritten und Voraussetzungen:

 

  • Klärung der Voraussetzungen für eine Fortsetzung eines Studiums bzw. der Aufnahme
  • Verweisberatung zur IQ-Beratungsstelle zwecks Anerkennungsangelegenheiten
  • Verweisberatung zu Sprachkursen
  • Kontaktherstellung zu geeigneten Hochschulen/ Universitäten
  • Beratung zu aufenthaltsrechtlichen Belangen und Zugang zu möglichen Förderungen (BaFöG)

05 | Qualifizierung und Weiterbildung


Für ProjektteilnehmerInnen mit beruflichen Erfahrungen jedoch ohne qualifizierten Abschlüssen können geeignete Maßnahmen zur Qualifizierung helfen, um eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen zu können. Über die vielfältigen Möglichkeiten geben die BeraterInnen und VermittlerInnen Auskunft und stellen Kontakte zu Maßnahmeanbietern her. Alle Schritte erfolgen in enger Absprache mit den zuständigen Arbeitsvermittlern bei BA bzw. Jobcenter.


06 |  Arbeit


Hauptanliegen des Projektes ist die Vermittlung eines jeden Projektteilnehmers in lebensunterhaltsichernde Beschäftigung bzw. die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Eine gut organsierte und zielorientierte Begleitung erfolgt in den regionalen Teams des NAF4work zu folgenden Themen:

 

  • Klärung der Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme/ Prüfung der Beschäftigungserlaubnis
  • Feststellung der mitgebrachten beruflichen Kompetenzen und Erfahrungen
  • Eignung für eine gewünschte Tätigkeit/ Beruf und Suche nach einem entsprechenden Arbeitsplatz
  • Unterbreitung von Arbeitplatzangeboten
  • Kontaktherstellung zu den möglichen Arbeitgebern
  • Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und Vorbereiten auf Bewerbungsgespräche
  • Organisieren von Praktika bzw. Probearbeitsverhältnissen
  • Begleiteter Arbeitsmarkteinstieg
  • Nach Arbeitsaufnahme mind. 6 monatige Betreuung zur Verhinderung von Arbeitsplatzverlusten

Netzwerkkoordination, Verwaltung und 

Öffentlichkeitsarbeit

Verbund für Soziale Projekte gGmbH

NAF4work - Netzwerk Arbeit für Geflüchtete in MV

Mecklenburgstraße 9

19053 Schwerin

Frau B. Weyer Koordination

Frau A. Krempien Verwaltung

Frau A. Göldenitz Öffentlichkeitsarbeit

 

Tel. 0385 – 555 720 24

E-Mail: naf@vsp-ggmbh.de