Für Geflüchtete

Unser Angebot - Für Geflüchtete

Das NAFplus versteht sich als Unterstützer für Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete und deren Zugang zu nachhaltiger und qualifizierter Integration in Arbeit, Ausbildung und schulischer Bildung. Dafür muss ein mindestens nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt gewährleistet sein. Auch auf dem Weg zur Beschäftigungserlaubnis leistet das Projekt Hilfe.

Die Beratung ist in jedem Fall freiwillig, sanktionsfrei und nicht auf bestimmte Herkunftsländer beschränkt und unterliegt nicht bestimmten Altersgruppen.

Das Projekt lässt sich vom Ansatz des Casemanagment leiten und richtet alle Aktivitäten am Einzelfall aus. Jedem Projektteilnehmer werden die Hilfen zuteil, die sich an seiner Person und seinen individuellen Umständen orientieren.

Für eine optimale Unterstützung versuchen die BeraterInnen und VermittlerInnen Schnittstellen zu anderen Programmen und Angeboten effektiv zu nutzen jedoch Doppelberatungen konsequent zu vermeiden.

Den ProjektteilnehmerInnen erhalten eine umfassende Beratung zu den für sie wichtigen Schritte in Richtung Arbeits- und Ausbildungsmarkt, werden im Bedarfsfall innerhalb einer Verweisberatung passgenau zu Angeboten verwiesen, die sich als notwendig erweisen z.B. zur Anerkennungsberatung. Ziel ist eine schlüssige und ergebnisorientierte Förderkette. Auch eine Vermittlung zu Sprachkursen oder Qualifizierungen kann ein notwendiger Schritt zur erfolgreichen Integration sein.

Innerhalb des Projektes werden Vermittlungen zu Arbeitgebern sowohl für Praktika als auch für Einstellungen in den jeweiligen Unternehmen angebahnt.

  1. Zugang zum Schulsystem

Die allgemeine Schulpflicht wird mit Bezug auf Flüchtlingskinder von den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt. In manchen Bundesländern wird unterschieden zwischen dem Recht auf Schulbesuch einerseits (dem Schulbesuchsrecht) und der Verpflichtung zum Schulbesuch andererseits (der Schulpflicht). In Mecklenburg-Vorpommern unterliegen Flüchtlingskinder formal der Schulpflicht.

§ 41 SchulG M-V – Grundsatz
(1) Wer im Land Mecklenburg-Vorpommern seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat, ist nach Maßgabe der folgenden Vorschriften schulpflichtig. Völkerrechtliche Bestimmungen und Staatsverträge bleiben unberührt.
(2) Die Schulpflicht umfasst
1. die Pflicht zum Besuch von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I für zusammen neun Schuljahre (Vollzeitschulpflicht) und
2. die Pflicht zum Besuch von Schulen des Sekundarbereichs II bei Vollzeitunterricht für mindestens ein, in sonderpädagogisch geführten Klassen für zwei, bei Teilzeitunterricht für in der Regel drei Schuljahre.

In Mecklenburg-Vorpommern können Kinder mit Fluchtgeschichte in sogenannte Standortschulen aufgenommen werden, um eine intensive Sprachbegleitung zu erhalten: https://www.daz-mv.de/daz-m-v/schulen

Leistungen des Projektes NAFplus:

NAFplus leistet Unterstützung bei der Verweisberatung zu den zuständigen Stellen bzw. zur Aufnahme in das Regelschulsystem. Das Projekt NAFplus kooperiert insbesondere eng mit den Jugendmigrationsdiensten und dem Schulamt aber auch mit der Bundesagentur für Arbeit und speziellen Projektangeboten für diese Altersgruppe, um auch für schwierige Einzelfälle eine Lösung herbeizuführen.

  1. Übergang Schule - Beruf

Jugendliche Geflüchtete im Übergang in eine berufliche oder schulische Ausbildung müssen sich mit vielen Hürden auseinandersetzen: Fehlende Schulbildung im Herkunftsland, nicht ausreichende Deutschkenntnisse, Nichterfüllen formaler Voraussetzungen ihres Aufenthaltes aber auch fehlende Lebensunterhaltsleistungen bei Aufnahme einer Ausbildung.

Im Projekt NAFplus erhalten Jugendliche Unterstützung und Beratung bei damit verbundenen Themen:

  • Ausbildungsvorbereitung innerhalb der Berufsschulpflicht
  • Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung
  • Berufsorientierung/ berufliches Coaching
  • Nachholen von Schulabschlüssen zum Erwerb der Berufsreife/ BVJA
  • Möglichkeiten von Spracherwerb
  • Organisieren von Praktika in potentiellen Ausbildungsbetrieben/-einrichtungen
  • Einstiegsqualifizierung
  • Vermittlung in spezielle Projekte und Sprachkurse
  • Motivation und Information zum Ausbildungssystem in Deutschland
  • Anerkennung von vorhanden Schulabschlüssen (Verweisberatung IQ)
  • Organisieren von FSJ, BFD oder Hospitationen

  1. Aufnahme einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung

NAFplus unterstützt junge Geflüchtete in ihrem Wunsch, eine Ausbildung aufzunehmen, um sich die besten Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Mit eingehender Analyse aller Voraussetzungen entwickeln die Case Mangerinnen und Vermittlerinnen gemeinsam mit den Projektteilnehmern einen stufenweisen Integrationsplan. Darin enthalten sind vor allem auch die Klärung der rechtlich relevanten Themen (z. B. Aufenthalt, Beschäftigungserlaubnis, vorhanden Dokumente aus dem Herkunftsland)

NAFplus berät insbesondere bei:

  • Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz
  • Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis
  • Unterstützung bei der Erlangung einer Ausbildungsduldung
  • Unterstützung bei Anträgen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Berufsausbildungsbeihilfe
  • Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und Vorbereiten von Bewerbungsgesprächen
  • Kontakte zu Arbeitgebern/ Vertragsunterstützung
  • Organisieren von Praktika bzw. Probearbeitsverhältnissen
  • Klärung von Leistungen zur Ausbildungsförderung: BvB, AbH, BaE, BaFöG, AsA
  • Kontakt zu themenrelevanten Projekten (z.B. KAUSA)

  1. Aufnahme eines Studiums

Zahlreiche Beratungssuchende äußern den Wunsch nach Unterstützung zur Aufnahme eines Studiums. NAFplus gibt Auskunft zu den notwendigen Schritten und Voraussetzungen:

  • Klärung der Voraussetzungen für eine Fortsetzung eines Studiums bzw. der Aufnahme
  • Verweisberatung zur IQ-Beratungsstelle zwecks Anerkennungsangelegenheiten
  • Verweisberatung zu Sprachkursen
  • Kontaktherstellung zu geeigneten Hochschulen/ Universitäten
  • Beratung zu aufenthaltsrechtlichen Belangen und Zugang zu möglichen Förderungen (BaFöG)

  1. Qualifizierung und Weiterbildung

Für Projektteilnehmer*innen  mit beruflichen Erfahrungen jedoch ohne qualifizierten Abschlüssen können geeignete Maßnahmen zur Qualifizierung helfen, um eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen zu können. Über die vielfältigen Möglichkeiten geben die Berater*nnen und Vermittler*innen Auskunft und stellen Kontakte zu Maßnahmeanbietern her. Alle Schritte erfolgen in enger Absprache mit den zuständigen Arbeitsvermittlern bei BA bzw. Jobcenter.

  1. Arbeit

Hauptanliegen des Projektes ist die Vermittlung eines jeden Projektteilnehmers in lebensunterhaltsichernde Beschäftigung. Eine gut organsierte und zielorientierte Begleitung erfolgt in den regionalen Teams des NAFplus zu folgenden Themen:

  • Klärung der Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme/ Prüfung der Beschäftigungserlaubnis
  • Feststellung der mitgebrachten beruflichen Kompetenzen und Erfahrungen
  • Eignung für eine gewünschte Tätigkeit/ Beruf und Suche nach einem entsprechenden Arbeitsplatz
  • Unterbreitung von Arbeitplatzangeboten
  • Kontaktherstellung zu den möglichen Arbeitgebern
  • Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und Vorbereiten auf Bewerbungsgespräche
  • Organisieren von Praktika bzw. Probearbeitsverhältnissen
  • Begleiteter Arbeitsmarkteinstieg