Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge startet durch
Fachkonferenz regt Diskussion über die Integration von Flüchtlingen in MV an
Schwerin, 12.03.09 - Ahmed S.* kam vor 12 Jahren nach Deutschland. Heute wohnt der gebürtige Iraker in Parchim. Er
fühlt sich hier wohl und möchte in Mecklenburg bleiben. Seinen Lebensunterhalt würde Ahmed
gerne erarbeiten. Doch Beschäftigung fand der gelernte Schneider abgesehen von Kurzzeit-Jobs
in einer mecklenburgischen Großfleischerei bislang keine. Jetzt hat Ahmed zum erstenmal eine
echte Chance auf einen festen Arbeitsplatz: In knapp zwei Wochen startet sein Deutschkurs. Der
Unterricht in einer Kleingruppe bereitet Ahmed gezielt auf das Berufsleben vor. Für die Zeit nach
dem Kurs gibt es schon erste Kontakte zu Textilfirmen in der Region.
Ahmed S. ist einer von bereits mehr als 30 Flüchtlingen, die durch das noch junge Netzwerk Arbeit
für Flüchtlinge betreut werden. Seit November 2008 unterstützt der im westlichen Mecklenburg
aktive Verbund Bleibeberechtigte und Flüchtlinge, die einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz suchen.
Mit einer ersten Fachkonferenz zum Thema "Neue Chancen für Flüchtlinge und Gesellschaft"
stellte sich das Netzwerk jetzt am Donnerstag (12.03.09) der Öffentlichkeit vor. "Auf der
Fachkonferenz haben wir erste Arbeitsergebnisse des Netzwerkes präsentiert. Wichtiger war uns
jedoch, eine öffentliche Diskussion über die Lebenssituation und die Perspektiven der
gesellschaftlichen Integration von Bleibeberechtigten und langzeitgeduldeten Flüchtlingen in
Mecklenburg-Vorpommern anzuregen", erklärt Netzwerk-Koordinatorin Angela Leymannek (VSP).
Das Ziel sei eine fruchtbare Kooperation mit Behörden, Vereinen und Verbänden sowie der
Wirtschaft im Land. Nur so könne möglichst vielen Flüchtlingen zu einem gesicherten
Lebensunterhalt verholfen werden. Der sei aber die Voraussetzung für eine dauerhafte
Aufenthaltserlaubnis.
Zwei von drei bleibeberechtigten Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern sind arbeitslos.** Die
Gründe hierfür sind vielfältig, weiß Angela Leymannek: Mangelhafte Deutschkenntnisse und ein
unsicherer Aufenthaltsstatus hielten viele Arbeitgeber davon ab, Flüchtlinge einzustellen. Ein
zweites Problem sei, dass häufig die Berufs- und Bildungsabschlüsse aus dem Herkunftsland nicht
anerkannt würden. Nicht zuletzt müssten aber auch Vorbehalte gegenüber fremden Kulturen bis
hin zu offener Diskriminierung als wichtige Ursache benannt werden. "Wir sehen es deshalb als
unsere Aufgabe, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für den kulturellen Hintergrund und die
Potenziale ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren", betont Leymannek.
Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in Mecklenburg-Vorpommern seien Flüchtlinge
wegen ihrer Fremdsprach-Kenntnisse, teils aber auch wegen ihrer beruflichen Qualifikationen für
Unternehmen sehr interessant. Zudem könne kulturelle Vielfalt die Zusammenarbeit im Team
bereichern.
"Das Besondere an unserem Netzwerk ist, dass wir einen arbeitssuchenden Flüchtling von der
Erstberatung über die Qualifizierung bis hin zur Einarbeitung in der Firma begleiten", ergänzt
Naima Schreiber. Die gebürtige Marokkanerin berät für die Verbund für Soziale Projekte gGmbH
(VSP) arbeitssuchende Flüchtlinge. Möglich sei die kontinuierliche und individuelle Betreuung
durch die Hand-in-Hand-Arbeit der sieben Netzwerkpartner. Sie brächten professionelles Knowhow
aus Flüchtlingsarbeit, Beratung, Aus- und Weiterbildung, Personalvermittlung und
Wirtschaftsförderung in das Netzwerk ein.
"Unser Leistungskatalog umfasst neben der
aufsuchenden Beratung und der Kompetenzfeststellung bei Flüchtlingen eine bedarfsgerechte
Sprachförderung und Qualifizierung sowie die Vermittlung in Arbeit. Sowohl Flüchtlinge als auch
Unternehmen erhalten von uns Hilfestellungen zu Rechts- und Verfahrensfragen. Darüber hinaus
bietet der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. interessierten Firmen Trainings und
Inhouse-Schulungen für interkulturelle Kompetenz an", so Schreiber.
Das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge
Die Zielgruppe des Netzwerkes Arbeit für Flüchtlinge sind Bleibeberechtigte nach der Bleiberechts bzw.
Altfallregelung des Aufenthaltsgesetzes sowie Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt.
Aufgabe des Netzwerkes ist es, diese Menschen bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt zu
unterstützen.
Das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge wird im Rahmen des ESF-Bundesprogramms
"Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge" gefördert. Das Projekt
wurde zunächst für den Zeitraum November 2008 bis Oktober 2010 bewilligt. Bundesweit erhalten
insgesamt 43 Netzwerke Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine solche
Initiative.
Die Partner im Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge sind die Verbund für Soziale Projekte gGmbH
(VSP), der Flüchtlingsrat MV e.V., die Agentur der Wirtschaft GmbH, der DEHOGA Mecklenburg-
Vorpommern e.V., die Bildungsträger RegioVision GmbH und SBW Aus- und
Fortbildungsgesellschaft mbH sowie der Arbeitsvermittler Balticpersonal GmbH.
Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern lebten am Stichtag 30.09.2008 insgesamt 499 Flüchtlinge mit einer
Aufenthaltserlaubnis gemäß der gesetzlichen Bleiberechtsregelung (§ 104 a und b AufenthaltG,
ugs. "Altfallregelung"). In 211 Fällen gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung.
Abgelehnt worden waren 51 Anträge. Darüber hinaus hielten sich 1.516 geduldete Flüchtlinge im
Land auf. 729 Flüchtlinge lebten bereits länger als 6 Jahre in Deutschland.** Viele dieser
langzeitgeduldeten Flüchtlinge haben einen zumindest nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt.
"Nachrangig" bedeutet, dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin vor der Einstellung
nachweisen muss, dass die Stelle nicht mit einer deutschen Arbeitnehmerin bzw. einem deutschen
Arbeitnehmer besetzt werden konnte.
Nicht alle ausländischen MigrantInnen in Deutschland sind Flüchtlinge. So zählen beispielsweise
SpätaussiedlerInnen aus der früheren Sowjetunion oder jüdische EmigrantInnen nicht zu den
Flüchtlingen. Als Flüchtlinge im engeren Sinn gelten Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge (nach
§ 25(2) AufenthG/§ 26(3) AufenthG), Flüchtlinge mit Abschiebungsverbot, Flüchtlinge mit
humanitärem Aufenthalt sowie Bürgerkriegsflüchtlinge (§ 24 AufenthG), Flüchtlinge mit Duldung (§
60;60a AufenthG) und AsylbewerberInnen nach § 55 AsylVfG.
Altfallregelung
Mit dem "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen
Union" wurde mit Wirkung vom 28.08.2007 eine gesetzliche Regelung für langjährig Geduldete in
das Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) aufgenommen. Auf Grundlage dieser Regelung können
langjährig Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Bedingung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über den 31.12.2009 hinaus ist, dass der/
die Bleibeberechtigte und die Familienangehörigen ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern
und auch für die Zukunft eine entsprechend positive Prognose vorliegt.
* Name geändert
** Stand: 30.09.2008, Quelle: Bundestags-Drucksache 16/10986
Bei Rückfragen zum Inhalt dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an Wera Pretzsch (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 0385-581 57 90, naf@fluechtlingsrat-mv.de) oder an Angela Leymannek (Netzwerk-Koordinatorin, Tel. 0385-521 99 11, vsp.schwerin@t-online.de).