Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge startet durch

Fachkonferenz regt Diskussion über die Integration von Flüchtlingen in MV an

Schwerin, 12.03.09 - Ahmed S.* kam vor 12 Jahren nach Deutschland. Heute wohnt der gebürtige Iraker in Parchim. Er fühlt sich hier wohl und möchte in Mecklenburg bleiben. Seinen Lebensunterhalt würde Ahmed gerne erarbeiten. Doch Beschäftigung fand der gelernte Schneider abgesehen von Kurzzeit-Jobs in einer mecklenburgischen Großfleischerei bislang keine. Jetzt hat Ahmed zum erstenmal eine echte Chance auf einen festen Arbeitsplatz: In knapp zwei Wochen startet sein Deutschkurs. Der Unterricht in einer Kleingruppe bereitet Ahmed gezielt auf das Berufsleben vor. Für die Zeit nach dem Kurs gibt es schon erste Kontakte zu Textilfirmen in der Region.

Ahmed S. ist einer von bereits mehr als 30 Flüchtlingen, die durch das noch junge Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge betreut werden. Seit November 2008 unterstützt der im westlichen Mecklenburg aktive Verbund Bleibeberechtigte und Flüchtlinge, die einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz suchen. Mit einer ersten Fachkonferenz zum Thema "Neue Chancen für Flüchtlinge und Gesellschaft" stellte sich das Netzwerk jetzt am Donnerstag (12.03.09) der Öffentlichkeit vor. "Auf der Fachkonferenz haben wir erste Arbeitsergebnisse des Netzwerkes präsentiert. Wichtiger war uns jedoch, eine öffentliche Diskussion über die Lebenssituation und die Perspektiven der gesellschaftlichen Integration von Bleibeberechtigten und langzeitgeduldeten Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern anzuregen", erklärt Netzwerk-Koordinatorin Angela Leymannek (VSP). Das Ziel sei eine fruchtbare Kooperation mit Behörden, Vereinen und Verbänden sowie der Wirtschaft im Land. Nur so könne möglichst vielen Flüchtlingen zu einem gesicherten Lebensunterhalt verholfen werden. Der sei aber die Voraussetzung für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.

Zwei von drei bleibeberechtigten Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern sind arbeitslos.** Die Gründe hierfür sind vielfältig, weiß Angela Leymannek: Mangelhafte Deutschkenntnisse und ein unsicherer Aufenthaltsstatus hielten viele Arbeitgeber davon ab, Flüchtlinge einzustellen. Ein zweites Problem sei, dass häufig die Berufs- und Bildungsabschlüsse aus dem Herkunftsland nicht anerkannt würden. Nicht zuletzt müssten aber auch Vorbehalte gegenüber fremden Kulturen bis hin zu offener Diskriminierung als wichtige Ursache benannt werden. "Wir sehen es deshalb als unsere Aufgabe, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für den kulturellen Hintergrund und die Potenziale ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren", betont Leymannek. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in Mecklenburg-Vorpommern seien Flüchtlinge wegen ihrer Fremdsprach-Kenntnisse, teils aber auch wegen ihrer beruflichen Qualifikationen für Unternehmen sehr interessant. Zudem könne kulturelle Vielfalt die Zusammenarbeit im Team bereichern.

"Das Besondere an unserem Netzwerk ist, dass wir einen arbeitssuchenden Flüchtling von der Erstberatung über die Qualifizierung bis hin zur Einarbeitung in der Firma begleiten", ergänzt Naima Schreiber. Die gebürtige Marokkanerin berät für die Verbund für Soziale Projekte gGmbH (VSP) arbeitssuchende Flüchtlinge. Möglich sei die kontinuierliche und individuelle Betreuung durch die Hand-in-Hand-Arbeit der sieben Netzwerkpartner. Sie brächten professionelles Knowhow aus Flüchtlingsarbeit, Beratung, Aus- und Weiterbildung, Personalvermittlung und Wirtschaftsförderung in das Netzwerk ein.

"Unser Leistungskatalog umfasst neben der aufsuchenden Beratung und der Kompetenzfeststellung bei Flüchtlingen eine bedarfsgerechte Sprachförderung und Qualifizierung sowie die Vermittlung in Arbeit. Sowohl Flüchtlinge als auch Unternehmen erhalten von uns Hilfestellungen zu Rechts- und Verfahrensfragen. Darüber hinaus bietet der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. interessierten Firmen Trainings und Inhouse-Schulungen für interkulturelle Kompetenz an", so Schreiber.

Das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge

Die Zielgruppe des Netzwerkes Arbeit für Flüchtlinge sind Bleibeberechtigte nach der Bleiberechts bzw. Altfallregelung des Aufenthaltsgesetzes sowie Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt. Aufgabe des Netzwerkes ist es, diese Menschen bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge wird im Rahmen des ESF-Bundesprogramms "Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge" gefördert. Das Projekt wurde zunächst für den Zeitraum November 2008 bis Oktober 2010 bewilligt. Bundesweit erhalten insgesamt 43 Netzwerke Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine solche Initiative.

Die Partner im Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge sind die Verbund für Soziale Projekte gGmbH (VSP), der Flüchtlingsrat MV e.V., die Agentur der Wirtschaft GmbH, der DEHOGA Mecklenburg- Vorpommern e.V., die Bildungsträger RegioVision GmbH und SBW Aus- und Fortbildungsgesellschaft mbH sowie der Arbeitsvermittler Balticpersonal GmbH.

Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern lebten am Stichtag 30.09.2008 insgesamt 499 Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß der gesetzlichen Bleiberechtsregelung (§ 104 a und b AufenthaltG, ugs. "Altfallregelung"). In 211 Fällen gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung. Abgelehnt worden waren 51 Anträge. Darüber hinaus hielten sich 1.516 geduldete Flüchtlinge im Land auf. 729 Flüchtlinge lebten bereits länger als 6 Jahre in Deutschland.** Viele dieser langzeitgeduldeten Flüchtlinge haben einen zumindest nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt. "Nachrangig" bedeutet, dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin vor der Einstellung nachweisen muss, dass die Stelle nicht mit einer deutschen Arbeitnehmerin bzw. einem deutschen Arbeitnehmer besetzt werden konnte.

Nicht alle ausländischen MigrantInnen in Deutschland sind Flüchtlinge. So zählen beispielsweise SpätaussiedlerInnen aus der früheren Sowjetunion oder jüdische EmigrantInnen nicht zu den Flüchtlingen. Als Flüchtlinge im engeren Sinn gelten Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge (nach § 25(2) AufenthG/§ 26(3) AufenthG), Flüchtlinge mit Abschiebungsverbot, Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthalt sowie Bürgerkriegsflüchtlinge (§ 24 AufenthG), Flüchtlinge mit Duldung (§ 60;60a AufenthG) und AsylbewerberInnen nach § 55 AsylVfG.

Altfallregelung

Mit dem "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" wurde mit Wirkung vom 28.08.2007 eine gesetzliche Regelung für langjährig Geduldete in das Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) aufgenommen. Auf Grundlage dieser Regelung können langjährig Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bedingung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über den 31.12.2009 hinaus ist, dass der/ die Bleibeberechtigte und die Familienangehörigen ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern und auch für die Zukunft eine entsprechend positive Prognose vorliegt.

* Name geändert
** Stand: 30.09.2008, Quelle: Bundestags-Drucksache 16/10986


Bei Rückfragen zum Inhalt dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an Wera Pretzsch (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 0385-581 57 90, naf@fluechtlingsrat-mv.de) oder an Angela Leymannek (Netzwerk-Koordinatorin, Tel. 0385-521 99 11, vsp.schwerin@t-online.de).

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