Qualifizierung
Hierzu zählen:
• Praktika
(nur mit uneingeschränkter Beschäftigungserlaubnis,
wenn das Praktikum nicht im Rahmen einer schulischen Ausbildung geleistet
wird).
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sichern den
Lebensunterhalt.
• Freiwilligendienste
(auch ohne Beschäftigungserlaubnis, wenn der Dienst nicht in erster Linie
dem Erwerb dient).
Zum Teil werden hier die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und ein
Taschengeld gezahlt.
Ein Vorteil: Vereinstätigkeiten werden zur Dokumentation der
Integrationsbemühungen positiv bewertet.
• Jugendberufshilfe
(keine Zugangsvoraussetzungen, da sich diese Angebote ausdrücklich
an Jugendliche mit Duldung oder Gestattung richten).
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sichern den
Lebensunterhalt.